Gute Geschichte

Der lange Weg der PKV


Die Zünfte im Mittelalter kamen dem heutigen Prinzip der privaten Krankenversicherung wohl am nächsten. Dort wurden schon damals Beiträge erhoben um Mitgliedern und deren Angehörigen im Krankheitsfall und vor allem im Alter zu helfen (http://www.zunftmarkt.de/pages/zunftmarkt/tradition/was-ist-eine-zunft.php).

1845 ließ Preußen die Gründung von Krankenkassen für Fabrikarbeiter zu.
Die Krankenversicherung für Arbeiter wurde 1883 im Rahmen der sozialpolitischen Reformen eingeführt. In dieser Zeit wurden Innungs-, Orts-, Gemeindeversicherungs- und Betriebskrankenkassen, sowie Hilfs- und Knappschaftskassen gegründet.
Einige Schichten der Bevölkerung konnten in diesen Versicherungen nicht untergebracht werden, also gründeten sie Versicherungen auf privatwirtschaftlicher Basis. Das war die Geburtsstunde der privaten Krankenversicherungen. Das erste Mal wurde nun zwischen sozialer und privater  Krankenkasse unterschieden.
Ab 1901 waren diese dem Aufsichtsamt für Privatversicherungen untergeordnet. Vor allem Beamte, Geistliche und Lehrer waren in diesen privatwirtschaftlichen Versicherungen untergebracht.
Der erste Weltkrieg bremste die Entwicklung der privaten Krankenversicherung erheblich.
Ab 1923 wurden wieder mehr Versicherungsunternehmen im Bereich der privaten Krankenversicherung aktiv, da die Währung wieder stabiler wurde.
Alle die als sozialversicherungsfremd galten mussten sich ab sofort an die private-krankenversicherung wenden.

Nach dem zweiten Weltkrieg verbot die sowjetische Besatzungszone die privaten Versicherungen. Erst 1949 gab es wieder einen bundesweiten Verband der privaten Kassen.
Bis in die 70er Jahre wurde der gesetzliche Versicherungsschutz auf fast alle Schichten der Bevölkerung ausgedehnt. Dies und auch die Pflichtversicherung von Landwirten und die eingeführte GKV für Angestellte führte dazu, dass die PKV eine Abwanderung von 815000 Menschen verkraften musste.
Erst 1970 mit der Entstehung des Krankenversicherungänderungsgesetzes erhielten die privaten Versicherungen eine dauerhafte Koexistenz neben den gesetzlichen Kassen.
1993 erfolgte dann die Einführung des Standardtarifes.